Allgemeine Geschäftsbedingungen
Neue Realitäten AG / KJPR - Stand April 2023Herzlich willkommen bei der Neue Realitäten AG / KJPR (Praxis für Kinder-/Jugendpsychologie und Rechtspsychologie). Gerne geben wir Ihnen untenstehend Informationen zu unserem Angebot sowie zu unseren Geschäftsbedingungen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unser Angebot
Wir bieten psychologische Beratung und Psychotherapie für Kinder/Jugendliche und Erwachsene an (inkl. Elternberatung, Erziehungsberatung und Paartherapie). Weiter besteht die Möglichkeit einer vertieften psychodiagnostischen/testdiagnostischen Abklärung. Dies entweder zur verbesserten Diagnosestellung oder zur Potenzialanalyse mit nachfolgendem Lerncoaching/Elterncoaching. Wir bieten zudem spezifisch für Kinder und Erwachsene ADHS Beratung sowie Therapie an. Ferner bieten wir neu auch ASS (Autismusspektrumsstörung) Abklärungen an.
Um den Therapieerfolg zu optimieren unterstützen und ergänzen wir die Behandlung teilweise mit weiteren Methoden aus dem erfahrungsmedizinischen Bereich. Dies sind z.B. Bio-/ und Neurofeedback. Gerne können wir Sie beim Erstgespräch über unser diesbezügliches Angebot informieren.
Wir arbeiten systemisch-ressourcenorientiert. Dies bedeutet, dass wir mit Ihnen zusammen nach den vorhandenen Ressourcen (bei Ihnen, Ihrem Kind sowie im gesamten System) suchen und Sie dabei unterstützen, davon ausgehend weitere Fähigkeiten zu entwickeln. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren eigenen Weg zur Reduktion der Symptomatik und Verbesserung Ihrer Situation zu finden und betrachten Ihre aktuellen Herausforderungen dabei aus einer breiteren, ganzheitlicheren Perspektive. Wichtig ist uns dabei, dass Sie (bzw. Ihr Kind/Jugendliche/r) die Verantwortung für den Prozessübernehmen, hierfür motiviert sind und einen aktiven Beitrag an der Behandlung leisten (bzw. ihr Kind/Jugendliche/n motivieren).
Die Häufigkeit der Sitzungen bestimmen Sie grundsätzlich selbst. Gerne können wir aus fachlicher Sicht Empfehlungen dazu abgeben und müssen ggf. die Auslastung der Praxis und die Dringlichkeit des Einzelfalls mitberücksichtigen.
Schweigepflicht und Datenschutz
Wir unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass wir sämtliche Informationen von Ihnen vertraulich behandeln. Informationen dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn dafür Ihr Einverständnis vorliegt. Zwecks Optimierung Ihrer Behandlung und der Qualitätssicherung tauschen wir uns jedoch innerhalb des Teams aus. Um Ihnen bestmöglich helfen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns alle relevanten Informationen anvertrauen und aktiv mitteilen.
Ihre personenbezogenen Daten (oder diejenigen Ihres Kindes/Jugendlichen) werden zum Zweck der Dokumentation der Abklärung/Behandlung sowie zur Abrechnung der Leistung erhoben und in der elektronischen Krankengeschichte (KG) sowie bei der Ärztekasse (zwecks Abrechnung) gespeichert.
Wir speichern nebst Ihren Kontaktangaben auch durch uns erhobene oder erstellte Daten wie Anamnese, Fragebogen/Testdiagnostik, Befunde, Verlaufseinträge, Berichte. Ferner werden die durch Sie oder andere Fachpersonen zur Verfügung gestellten Daten bei uns in der elektronischen Krankengeschichte abgelegt. Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns in der Praxis noch mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.
Unsere Konditionen
Gerne klären wir in einem Erstgespräch Ihren Bedarf und Ihre Erwartungen an uns sowie unsere fachlichen Möglichkeiten, Sie zu unterstützen. Daraus entwickeln wir eine gemeinsame Zielsetzung. Die Kosten für Psychotherapie können wir über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse verrechnen (wir sind hierfür anerkannt). Dafür benötigen wir von Ihnen zwingend eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie sowie Ihre Krankenkassenkarte. Die psychotherapeutischen Leistungen können erst ab Datum der Ausstellung der ärztlichen Anordnung über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Bei den meisten Krankenkassen erfolgt die Abrechnung von uns direkt an die Krankenkasse. Nur wenige Krankenkassen verlangen eine Rechnungsstellung an Sie als Debitor.
Durch Sie veranlasste zusätzliche Aufwände (wie z.B. Telefonate, Mails, Berichte, Testdurchführungen und -auswertungen, Informationen und Austausch mit Drittpersonen wie beispielsweise Beiständen, Lehrpersonen etc.) werden nach effektivem Zeitaufwandverrechnet. Dabei ist zu beachten, dass von Seiten der Krankenkassen eine zeitliche Begrenzung für diese Leistungen vorgesehen ist. Werden diese vorgegebenen Begrenzungen im Einzelfall überschritten, werden wir Sie darüber informieren und dies mit Ihnen direkt abrechnen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Krankenkasse einzig für Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung der psychischen Störung aufkommt, nicht jedoch für Aufwände, welche sich beispielsweise auf einen Elternkonflikt im Rahmen von Trennung/Scheidung beziehen. Bei letzterem Punkt werden wir Sie darüber informieren, sofern die Leistungen nicht über die Krankenkasse abrechenbar sind.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt bei uns wöchentlich.
Psychotherapie: Sofern wir über die Grundversicherung abrechnen, erfolgt bei den meisten Krankenkassen die Rechnungsstellung direkt an die Krankenkasse. Einige Krankenkassen hingegen verlangen die Rechnungsstellung an Sie. Sie müssen in diesem Fall selbst unsere Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Beträge rückerstattet zu bekommen.
Bei anderen Leistungen (nicht Psychotherapie) erfolgt die Rechnungsstellung direkt an Sie (mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen).
Bei Klienten, welche ausstehende Rechnungen nicht fristgerecht beglichen haben, behalten wir uns vor, diesbezügliche Beträge vor Beginn der nächsten Sitzung vor Ort einzuziehen (bar, per Überweisung, Twint). Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits vereinbarte Sitzungen (potenziell kostenpflichtig) storniert und die Behandlung solange ausgesetzt, bis deren weitere Finanzierung geklärt ist.
Subsidiäre Kostenübernahme durch die Opferhilfe
Sofern Sie Opfer einer Straftat geworden sind und deswegen bei uns in Behandlung sind, besteht die Möglichkeit der subsidiären Kostenübernahme über die Opferhilfe. Dies bedeutet, dass diejenigen Kosten für Psychotherapie, welche nicht von der Krankenkasse gedeckt sind, durch die Opferhilfe übernommen werden. Die Organisation dieser ergänzenden Kostenübernahme durch die Opferhilfe liegt in Ihrer Verantwortung. Wir können hierfür diejenigen Berichte zur Verfügung stellen, welche wir für die Fortführung der ärztlichen Anordnung verfassen.
Berichterstattung
Im Rahmen der Psychotherapie erstatten wir Bericht an den anordnenden Hausarzt. Durch Gericht/KESB, Ihren Anwalt, Beistandspersonen oder die Schule etc. in Auftrag gegebene Berichte verrechnen wir dem jeweiligen Auftraggeber. In solchen Fällen benötigen wir eine Kostengutsprache durch den Auftraggeber und die Berichterstattung ist im Voraus zu bezahlen. Ab Eingang der Zahlung können wir den gewünschten Bericht in der Regel innert 3 Wochen fertigstellen.
Eine Diagnose kann frühestens nach 5 Sitzungen erstellt werden. Sollte hierfür ein expliziter Bericht (z.B. zur Vorlage bei einer Versicherung) benötigt werden, müssen Sie für dessen Ausstellung weitere 3 Wochen nach Ablauf der 5. Sitzung einplanen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig entsprechend, so dass wir den Ablauf gemeinsam planen können. Eine frühere Berichtserstellung ist leider nicht professionell möglich.
Absage / Nichtwahrnehmung von Sitzungen
Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Sitzung abgesagt oder verschoben werden muss. In diesem Fall muss die Terminabsage mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, da es nur dann möglich ist, den Termin anderweitig zu vergeben. Sie können die Sitzung entweder telefonisch (und sofern wir nicht erreichbar sind mit Nachricht auf unseren Anrufbeantworter) oder per Mail (kjprtest@hin.ch) absagen.
Erfolgt die Absage der Sitzungweniger als 24 Stunden vor Sitzungstermin, so müssen wir Ihnen dafür einen Administrativaufwand von CHF 80 verrechnen. Da dieser Betrag von der Krankenkasse nicht übernommen wird, erfolgt in diesem Fall die Rechnungsstellung direkt an Sie.
Wird eine vereinbarte Sitzung ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, so verrechnen wir hierfür in jedem Fall den vollen Tarif.
Information und Zustimmung beider Elternteile bei der Behandlung von Kindern/Jugendlichen
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen können wir dann durchführen, wenn beide Elternteile darüber informiert sind und der Behandlung zustimmen. Wir gehen daher davon aus, dass der andere Elternteil über die Anmeldung Ihres Kindes/Jugendlichen informiert ist und dieser zustimmt. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, den anderen Elternteil zu informieren und seine Einstimmung einzuholen. Je nach familiärer Situation können wir das weitere Vorgehen in Bezug auf den Einbezug des anderen Elternteils im Erstgespräch gemeinsam besprechen.